Unsere Leistungen

Unsere Leistungen

Unser Leistungsspektrum

Je nach Umfang und Schwere der Pflegebedürftigkeit, wird diese in Pflegegrade von 1 bis 5 eingeteilt. Folgende Leistungen und Zuschüsse stehen Ihnen oder Ihrem Angehörigen bei Vorhandensein eines Pflegegrades zur Verfügung.

Pflegegrad 1:  Entlastungsleistungen bis 125 €

Pflegegrad 2: 316 € Pflegegeld + 125 € Entlastungsleistungen

Pflegegrad 3: 545 € Pflegegeld + 125 € Entlastungsleistungen

Pflegegrad 4: 728 € Pflegegeld + 125 € Entlastungsleistungen

Pflegegrad 5: 901 € Pflegegeld + 125 € Entlastungsleistungen

Der Zuschuss Ihrer zuständigen Pflegekasse zur Sicherstellung der persönlichen Pflege beträgt bei Vorhandensein einer Pflegegrades und Umwandlung in Sachleistung (bei Inanspruchnahme von Leistungen eines Pflegedienstes):

Pflegegrad 1: 125 € Entlastungsleistungen

Pflegegrad 2: 689 €

Pflegegrad 3: 1.298 €

Pflegegrad 4: 1.612 €

Pflegegrad 5: 1.995 €

Für die zusätzliche Nutzung einer Tagespflegeeinrichtung stellen die Pflegekassen seit Januar 2015 außerdem nochmals 100 % des Sachleistungszuschusses bereit.

Unsere Leistungen

Häusliche Pflegehilfe wird erbracht, um Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder
der Fähigkeiten des Pflegebedürftigen so weit wie möglich durch pflegerische
Maßnahmen zu beseitigen oder zu mindern und eine Verschlimmerung der
Pflegebedürftigkeit zu verhindern. Bestandteil der häuslichen Pflegehilfe ist auch die
pflegefachliche Anleitung von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen. Pflegerische
Betreuungsmaßnahmen umfassen Unterstützungsleistungen zur Bewältigung und
Gestaltung des alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld, insbesondere

1. bei der Bewältigung psychosozialer Problemlagen oder von Gefährdungen,

2. bei der Orientierung, bei der Tagesstrukturierung, bei der Kommunikation, bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und bei bedürfnisgerechten Beschäftigungen im Alltag sowie

3. durch Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung.

Die Pflegeversicherung definiert Grundpflege in § 36 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 4 SGB XI als Hilfestellung bei den zur Grundversorgung gehörenden gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in den Bereichen:

Körperpflege
Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- oder Blasenentleerung, Inkontinenzversorgung, Hilfe auch bei kompletter Bettlägerigkeit

Ernährung
mundgerechtes Zubereiten oder Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Nahrung eingeben/ reichen, Versorgung mit Flüssigkeit

Mobilität
Hilfe und Unterstützung beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, Lagern bei kompletter Bettlägerigkeit,

Versorgung
Einkauf, Besorgung, Wäschepflege, Wohnungsreinigung, Beziehen der Betten, Heizen

Immer dann, wenn Sie als pflegender Angehöriger für einige Stunden in der Woche einmal eine “Auszeit” nehmen möchten und Sie für diese Zeit eine “Ersatz-Pflegeperson” benötigen, steht Ihnen im Rahmen der Pflegeversicherung die sogenannte Verhinderungspflege zu.

Sie pflegen ein Familienmitglied und fühlen sich urlaubsreif, wollen einfach mal wieder ein paar Stunden Zeit für sich haben oder sind selbst krank geworden? Dann haben Sie Anspruch auf Verhinderungspflege. Das bedeutet, dass wir Sie vertreten und die Pflege Ihrer Angehörigen übernehmen. Gern kümmern wir uns um die Beantragung und helfen bei rechtlichen Fragen weiter.

Bei Entlastungsbedarf erhält der Pflegebedürftige pro Jahr für ca. 50 Stunden (freiein teilbar) Sachleistung für eine Betreuung oder Versorgung durch die Hauskrankenpflege. Durch diese Leistung wird das Pflegegeld oder Sachleistung nicht gekürzt.

Innerhalb dieser Zeit können alle notwendigen Pflegetätigkeiten ausgeführt werden, aber auch fast alle anderen Wünsche wie beispielsweise:

  • Hausbesuche zur gesellschaftlichen Betreuung,
  • Fragen nach dem Befinden, Tagesgespräche, Vorlesen von Briefen, Spaziergänge, Verkehrstraining,
  • wöchentliches Bewegungstraining,
  • therapieangelehnte Übungen
  • und vieles mehr realisiert werden!

Gerne beraten wir Sie zu dieser gesetzlichen Kassenleistung, welche Ihnen nach sechsmonatiger Pflegezeit für jedes Kalenderjahr zusteht, und übernehmen die
Pflege Ihres Angehörigen stundenweise zur gewünschten Zeit. Wird diese Leistung nicht in Anspruch genommen, verfällt der Jahresanspruch jeweils zum 31. Dezember des Jahres.

Die Überleitungspflege soll eine Verbindung zwischen dem Krankenhaus, den sozialen Einrichtungen und dem Zuhause des Klienten schaffen. Pflegebedürftige
Menschen und deren Vertrauenspersonen machen hiervon genauso Gebrauch wie Alleinlebende, die eine Starthilfe vom Krankenhaus/Reha Einrichtung in den Alltag in
Anspruch nehmen wollen. Nach einem Krankenhausaufenthalt helfen wir dabei, den
Alltag in den eigenen vier Wänden schnell wieder selbstbestimmt zu meistern. Im
Rahmen der Krankenhausnachsorge unterstützen wir durch Pflege und
hauswirtschaftliche Betreuung. Wir mobilisieren die Klienten, versuchen Defizite
auszugleichen und geben in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe. Denn wir möchten, dass
die betroffenen Patienten so schnell wie möglich wieder in ihr normales Leben
zurückkehren können.

Ziele der Überleitungspflege

  • Sicherheit und Wohlbefinden des Pflegebedürftigen
  • Angehörige für eine häusliche Pflege zu motivieren, Unterstützung der Angehörigen oder zukünftigen Pflegeperson in ihrer veränderten häuslichen Situation
  • Information über weitere mögliche Leistungen und Entlastungsmöglichkeiten

Vorteile dieser Leistung

  • Unterstützung bei der Organisation der Pflege in der häuslichen Umgebung
  • Ein kompetenter Ansprechpartner rund um die Uhr
  • Kontakt von Klinik zu Hausarzt

Inhalte der Überleitungspflege

  • Pflegesituation erfassen, Absprache mit Klinikpersonal
  • Beratung und Hilfe während des laufenden Antragsverfahrens zur Einstufung
  • Wohnraum- und Hilfsmittelberatung
  • Pflegeübernahme in der Klinik am Entlassungstag
  • Pflegeberatung + Schulung der Pflegeperson zu Hause

Wenn Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, sind Sie verpflichtet in regelmäßigen Abständen Beratungsbesuche durchführen zu lassen. Es sind keine „Schnüffel“ oder „Kontrollbesuche“, diese dienen vor allem zum Gespräch mit den Pflegenden und dem Pflegebedürftigen und zur eventuellen Verbesserung der Pflege. Die Kosten hierfür trägt die Pflegekasse. Je nach Höhe des Pflegegrades, finden die Beratungseinsätze halbjährig (Pflegegrad 2 bis 3) oder vierteljährig (Pflegegrad 4 oder 5) statt.

Wenn Sie die Beratungsbesuche von uns durchführen lassen möchten, können Sie sich direkt telefonisch an unser Büro wenden. Wir beraten Sie (fast) jederzeit, bevorzugt nach persönlicher bzw. telefonischer Absprache. Zusätzlich bieten wir Ihnen den Erstbesuch in der Häuslichkeit an.

  • Beratungsbesuche (SGB XI § 37 und § 45 Pflegeversicherungsgesetz)
  • individuelle Nutzung der bewilligten Leistungen durch die Kranken- oder Pflegekasse (seit 1. Januar 2015: 40 € monatlicher Festzuschuss zu Pflegehilfsmitteln, Zuschüsse zu Umbaumaßnahmen etc.)
  • Hilfestellung mit dem Sozialgesetzbuch
  • Vorbereitung auf den MDK-Besuch
  • Trauerbegleitung, Koordination professioneller Hilfe
  • Selbstbestimmtes Wohnen, Seniorenwohngemeinschaften
  • Unterstützung und Koordination beim Pflegehilfsmittel Verleih

Sehr gern informieren wir Sie in allen Angelegenheiten rund um die ganzheitliche und individuelle Pflege sowie Betreuung Ihres Angehörigen. Vereinbaren Sie mit uns einen persönlichen Termin im Büro des Pflegedienstes bzw. in Ihrem persönlichen Wohnumfeld, um alle zentralen Punkte zu besprechen. Wir helfen dabei, beispielsweise in diesen Bereichen Ihre Fragen zu beantworten:

  • Hebe- und Transfertechniken
  • Haut- und Wundpflege
  • Maßnahmen rund um die Sicherheit
  • Ernährung unter erschwerten Verhältnissen
  • Nutzung weiterer Hilfsangebote

Pflegekurse, Beratungstermine auch individuell in der eigenen Häuslichkeit

Wir bieten Pflegekurse/ Beratungstermine zu verschiedenen Themen für interessierte Angehörige und ehrenamtlich pflegende Bezugspersonen an. Dabei vermitteln wir Kenntnisse einer ganzheitlichen, prozessorientierten Pflege und Betreuung des pflegebedürftigen Menschen – unter Berücksichtigung seiner Ressourcen und der Ressourcen der pflegenden Angehörigen in Anpassung an die Häuslichkeit. Im Rahmen einer Verhinderungspflege wird die Pflege des zu Pflegenden sichergestellt, während interessierte Angehörige am Pflegekurs teilnehmen.

Das Beratungsangebot/ häusliche Schulung können individuell, nach vorheriger Anmeldung in Anspruch genommen werden. Für Versicherte und deren Angehörige sind diese Schulungen/ Beratung kostenfrei, eine Kürzung des Pflegegeldes erfolgt nicht.

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach SGB XI §45b

Um geistig eingeschränkte Menschen (z.B. Menschen mit Demenz) und deren Angehörige in ihrem täglichen Leben zu unterstützen und zu entlasten, bieten wir Ihnen Betreuungsleistungen durch unseren Pflegedienst an. Die Betreuung kann stundenweise nach Absprache durch unser Pflegepersonal erfolgen.

Jeder Pflegebedürftige erhält seit 1. Januar 2015 zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, wenn er im häuslichen Bereich gepflegt wird. Je nachdem,
wie ausgeprägt einzelne kognitive Einschränkungen und damit verbundene Fähigkeitsstörungen sind, werden seit 1. Januar 2017 125 Euro monatlich gezahlt. Dieses Geld kann nur für Betreuungsleistungen eingesetzt werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.  Unsere Betreuungsangebote nach SGB XI § 45 beinhalten zum Beispiel:

  • Biographiearbeit und Gedächtnistraining
  • Themen aus allgemeinen Lebensbereichen (Kochen & Backen, Garten,Handwerk, Beruf etc.)
  • Alltagsgestaltung, Spaziergänge, Begleitung zu Arzt- oder Behördenterminen
  • Handarbeiten, Haushaltshilfe und Unterstützung bei der Gartenarbeit
  • Vorschläge unserer Leistungsempfänger
  • Besuch der Tagespflege in Schmöckwitz

Die Hauskrankenpflege – ein zuverlässiger Alltagsbegleiter

Es ist uns wichtig, dass Sie möglichst alle relevanten Dienstleistungen ohne Probleme erhalten. Daher ist die Vermittlung dieser Dienste ein wichtiger Bereich unserer Arbeit.

Für Sie organisieren wir:

  • Medikamente und Rezepte
  • vermitteln Krankengymnastik
  • Friseurbesuche
  • Mahlzeitendienste
  • Wäscheservice
  • Hausnotrufe
  • Hauswirtschaft- und Gartendienste
  • sowie viele weitere Dienstleistungen.

Sollten Sie eine oder mehrere Serviceleistungen benötigen, sprechen Sie uns an – wir kümmern uns gern!

Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung

In Zusammenarbeit mit den Hausärzten sind unsere qualifizierten Mitarbeiter fachkundige Partner für Kunden und Angehörige und übernehmen für Sie gerne folgende Leistungen:

  • Injektionen
  • Wundversorgung und Wundpflege
  • Verbandwechsel
  • Dekubitus Versorgung
  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckermessung
  • Katheter Versorgung
  • Kompressionsverbände
  • Enterale Ernährung
  • Tracheo-Stoma Versorgung
  • Medikamentengabe

Im Bereich der Wundversorgung zählt die Hauskrankenpflege Zeuthen zu einer der Besten der Umgebung. Durch die anerkannte Weiterbildung einzelner Pflegekräfte zu zertifizierte Wundmanager ist es uns möglich, Wunden besser einzuschätzen und unter Zuhilfenahme modernster Behandlungsmethoden zu versorgen.

Vor jeder Behandlung erfolgt eine ausführliche Abstimmung unserer zertifizierten Wundmanager mit Ihrem Haus- oder Facharzt und mit unseren Wundexperten der Firma Kröger. So können wir Ihnen eine optimale Therapie gewährleisten.

Wenn ein Weg zu Ende geht

Das Sterben gehört zum Leben. Und die Betreuung schwerkranker Patienten in ihrer letzen Lebensphase zählt ebenfalls zu unseren Aufgaben. Unser Fachpersonal ist für die Palliativpflege ausgebildet und weiß um den richtigen Umgang mit den betroffenen Menschen. Die Mitarbeiter sind rund um die Uhr für diese Patienten da, kümmern sich um die individuelle Schmerztherapie und gehen auf besondere Bedürfnisse ein.

Dabei ist die mentale Betreuung der Angehörigen unverzichtbar. Denn für sie bedeutet der Abschied von einem Menschen eine große emotionale Bürde. Besonders wenn sie selbst noch fest im Leben stehen. Dieser seelsorgerische Ansatz liegt übrigens bereits in dem Namen palliativ begründet. Das Wort bedeutet so viel wie ummanteln oder umhüllen. Eine schöne Umschreibung dafür, dass diese Art der Pflege über den Tod hinausgeht und den achtsamen Umgang mit der Familie explizit einschließt. Unser Palliativ-Pflege-Team orientiert sich an einem ganzheitlichen Betreuungskonzept für Menschen mit schweren Erkrankungen die in absehbarer Zeit zum Tode führen. Wir sehen unsere Ziele und Aufgaben darin, den Betroffenen und Angehörigen eine professionelle und würdevolle Begleitung in der letzten Lebensphase in ihrer häuslichen Umgebung zu ermöglichen.

Die Palliativpflege zielt zusätzlich zur Grundpflege darauf ab, die Lebensqualität von Pflegebedürftigen mit unheilbaren, lebensbedrohlichen oder terminalen Erkrankungen und deren Angehörigen zu verbessern. Schwerpunkt ist die Vorbeugung und Linderung von Leiden durch frühzeitiges Erkennen, Einschätzung und Behandlung von Schmerzen sowie anderen belastenden Beschwerden körperlicher, psychosozialer und spiritueller Art. Analog zu der Herkunft des Begriffs palliativ, der aus dem Lateinischen stammt und Mantel beziehungsweise bemänteln oder umhüllen bedeutet, versteht sich die palliative Pflege als über den Tod hinausgehende, bedürfnisorientierte Begleitung, die das individuelle Wohlbefinden steigern und Sicherheit und Geborgenheit in allen Stadien des Leidens und Sterbens vermitteln soll.

Die Pflegekräfte sind in diesem Rahmen integraler Bestandteil des interdisziplinären Palliative Care Teams, zu dem neben Ärzten, Seelsorgern und verschiedenen Therapeuten auch freiwillige Helfer gehören. Der Respekt und die Selbstbestimmung schwerkranker Menschen ist unser Antrieb, für eine größtmögliche Lebensqualität zu sorgen. Dabei stehen die erfolgreiche Behandlung der Schmerzen und weiterer Symptome, sowie die Hilfe bei psychosozialen Problemen im Vordergrund. (Wikipedia)

Unsere examinierten Altenpflegekräfte und Krankenpflegekräfte sowie unsere Palliativpflegefachkräfte bieten im Rahmen der Grund- und Behandlungspflege wie auch der Palliativpflege:

  • umfangreiche pflegerische Versorgung nach Wunsch und Bedarf
  • Wundversorgung (z.B. Diabetisches Fußsyndrom, Ulcus Cruris, liegende Zu- und Ableitungen wie PEG, SPF und sonstige Drainagen)
  • ambulante Versorgung von Port- und Venenkathetern sowie Infusions- und Ernährungstherapie (enteral und parenteral)
  • enge Zusammenarbeit mit Haus-, Fach- und Palliativärzten
  • Antragsstellung und sonstige Kommunikation mit den Kostenträgern
  • Kontrolle aller belastenden Beschwerden und Krisenintervention
  • psychosoziale Betreuung, wenn gewünscht unter Einbeziehung der Angehörigen
  • Trauerarbeit

Fahrdienst Auto mit offenen Türen und Rollstuhlrampe

Unser Kooperationspartner – Fahrdienst für Berlin und Brandenburg, Abrechnung mit allen Kassen und privat

Sie wollen zum Arzt oder in den Urlaub, aber wissen nicht wie Sie dorthin kommen sollen?
Wir haben einen Fahrdienst in Berlin und Brandenburg eröffnet, der Sie an Ihr Ziel bringt – auch im Rollstuhl!
Bitte rufen Sie uns unter 033762 467612 an. Wir beantworten gerne Ihre Fragen rund um den Transportschein oder die Abrechnungsmöglichkeit mit den Kostenträgern.

Leistungen des Fahrdienstes

Folgende Fahrten in Berlin und Brandenburg bieten wir an:

  • Behindertenfahrdienst
  • Fahrdienst für Rollstuhlfahrer
  • privater Fahrdienst für Senioren, z.B. zu Ausflügen
  • privater Fahrdienst für Jedermann, z.B. zu Ausflügen
  • Schülerbeförderung Berlin und Brandenburg
  • Urlaubstransfer

Ausstattung der Fahrzeuge des Fahrdienstes

Generell sind alle Autos des Fahrdienstes klimatisiert, sodass wir auf individuelle Wünsche eingehen können. Komfortabel, großzügig und mit mehreren Sitzen ausgestattet, werden damit kürzere und längere Fahrten zum angenehmen Zeitvertreib.

Freundliche und zuverlässige Fahrer

Alle Fahrer im Fahrdienst besitzen den Personenbeförderungsschein oder die Fahrerlaubnis Klasse D. Bei einem Anliegen können Sie sich jederzeit an unsere kompetenten Fahrer wenden, die immer auf Komfort und Sicherheit im Straßenverkehr bedacht sind.
Auf Wunsch erfolgt die Fahrgastbeförderung durch medizinisch ausgebildetes Fachpersonal.